20. Mai 2021 ·Top-News· von: Hessischer Fußball-Verband
Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hat das Kabinett der Hessischen Landesregierung am Mittwoch, 12. Mai 2021, über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und neue Regelungen in einem Stufenplan festgelegt.
Diese werden schrittweise gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen.
Die neuen Maßnahmen sollen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.
In Stufe 1 ist der Sport entsprechend den Kontaktregeln möglich. Der Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) kann wie bisher ausgeübt werden. In der zweiten Stufe darf Fußball sogar Mannschaftssport – unter Einhaltung von Hygieneauflagen – praktiziert werden. Ein aktueller Test wird hierbei empfohlen.
„Diese Maßnahmen geben uns die Hoffnung, dass wir in vielen Landkreisen und Städten bald wieder auf dem Platz stehen und Fußball spielen dürfen. Der Plan zeigt, dass sich das Einhalten der Beschränkungen auszahlt und wir hoffentlich in naher Zukunft wieder alle gemeinsam auf dem grünen Rasen kicken dürfen, Darauf freuen sich die hessischen Vereine, die Spielerinnen und Spieler und wir uns als Verband sehr“, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.
Aktuell fallen folgende Kreise nicht mehr unter die Bundesnotbremse:
– Hochtaunuskreis
– Vogelsbergkreis
– Wetteraukreis
Unter dem folgenden Link veröffentlicht das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, welche Vorgaben der Bundesnotbremse laut Angaben des RKI gelten. Dort finden sich alle Landkreise mit ihren jeweiligen Inzidenzen und die dazu gehörigen Regelungen, auch diejenigen, die infolge des Kabinettbeschlusses der Hessischen Landesregierung in Gebietskörperschaften mit einer Inzidenz unter 100 gelten: hessenlink.de/BFxfz